Die 5 größten Sorgen beim Immobilienverkauf

Wir helfen mit Erfahrung und Engagement

Eine Immobilie zu verkaufen ist kein leichter Schritt. Und auch bezüglich der Abwicklung machen sich viele Sorgen. Das ist nicht nötig! Denn als Mensch und Makler unterstütze ich Sie als Immobilienverkäufer mit Erfahrung und Engagement. Erfahren Sie heute, welche 5 Sorgen die größten sind, und wie ich dabei helfen kann.

1. Finanzielle Einschätzung

Wer eine Immobilie verkaufen möchte oder muss, sollte sich über den realistischen Wert des Hauses im Klaren sein. Dazu ist es nötig, alle emotionalen Gründe außen vor zu lassen. Und das ist, wenn es sich um das eigene oder das Elternhaus handelt, oft nicht einfach.

Als professioneller Makler mit Einfühlungsvermögen und Verständnis für die jeweilige individuelle Situation berate ich Sie bei der Einschätzung Ihrer Immobilie. Dazu kommen viel Erfahrung bezüglich Ausstattung, Lage, Marktentwicklung oder auch der regionalen Entwicklung.

Mehr dazu lesen Sie im Beitrag zu emotionalem und realem Immobilienwert. Jetzt Beitrag lesen.

Wie können Sie realistisch einen Preis für Ihre Immobilie festlegen?

  • Wertgutachten erstellen lassen
  • Angebot und Nachfrage prüfen
  • Bodenrichtwerte einbeziehen
  • Berechnungstools nutzen
  • Verhandlungsspanne nicht vergessen!

2. Haftungsfragen

Viele Verkäufer haben Angst vor der Haftung. Denn immer wieder hört man, dass Verträge im Nachhinein nicht bindend sind, weil zum Beispiel Mängel verschwiegen wurden. Auch Schadensersatzforderungen stehen auf der Sorgenliste.

Als sachkundiger Makler kenne ich mich auch mit Bausubstanz aus. Bei Bedarf ziehe ich externe Sachverständiger hinzu. Dadurch können Verkäufer sicher sein, dass keine versteckten Mängel unentdeckt bleiben.

Das können versteckte Mängel sein:

Feuchtigkeit und Schimmel
z.B. Wasserflecken, undichte Leitungen, Schimmel- und Stockflecken, die hinter Möbeln oder unter Putz versteckt sind

Isolierung und Asbest
z.B. mangelhafte Isolierungen bei Wand und Dach, fehlende Trittschalldämmung, Altlasten wie Asbest-Verkleidung

Elektrik
z.B. veraltete Leitungen, unsachgemäß/nicht vom Elektriker abgenommene Leitungen, alte Steckdosen und Lichtschalter, mangelhafte Anschlüsse

3. Bürokratie

Für den Hausverkauf sind diverse Unterlagen notwendig. Viele davon erhält der Eigentümer erst auf Anfrage. Welche Unterlagen benötigt werden und wo sie angefragt werden können, ist für viele Verkäufer eine Herausforderung und ein Zeitfresser.

Als engagierter Makler nehme ich Ihnen diese Aufgabe ab. Und: Mit meiner Erfahrung und meinen Kontakten kann ich gezielter die richtige Stelle ansprechen. In vielen Ämtern und Behörden bin ich als Makler auch bereits bekannt.

Lesen Sie hier einen weiteren Beitrag zum Thema Unterlage für den Immobilienverkauf: Jetzt Beitrag lesen

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Grundbuchauszug
  • aktueller Flurkartenauszug/Lageplan
  • Informationen zu eingetragenen Grundschulden
  • aktueller Grundsteuerbescheid
  • Bauakte
  • Sanierungsvermerke
  • Energieausweis
  • Anliegerbescheinigung
  • Altlastenkataster
  • Nachweise Gebäudeversicherung

4. Interessenten-Tourismus

Für viele Verkäufer ist das eine echte Herausforderung: Interessierte in ihr Haus zu lassen. Am ärgerlichsten ist es dann, wenn die Menschen nur aus Neugierde und ohne echtes Kaufinteresse kommen. Vor so einem Besichtigungs-Tourismus haben die meisten Verkäufer Angst.

Als erfahrener Makler übernehme ich nicht nur die Besichtigungstermin für Sie. Ich filtere die Interessenten auch vorher mit strengen Kriterien aus. Nur solvente und vertrauenswürde Kaufinteressenten dürfen dann an einer Besichtigung teilnehmen.

Das kläre ich bei Anfragen, damit Sie keinen Immobilien-Tourismus erleben:

  • Wer fragt an?
  • Was suchen die Interessenten wirklich und warum?
  • Ist die Finanzierung gesichert?
  • Wie lange suchen die Interessenten schon?
  • Wie leben sie jetzt?
  • Wann kann eine Besichtigung stattfinden (ehrlich Interessierte sagen meist nicht »Sonntag«, sondern nehmen sich ernsthaft Zeit)
  • Gibt es einen Zeitplan zum geplanten Kauf?

5. Absprung des Käufers

Eine weitere berechtigte Sorge ist der Absprung des Käufers. Die Verträge sind vielleicht unterschrieben, aber es folgt keine Zahlung. Der Käufer gerät in Zahlungsverzug. Dann kann der Verkäufer den Schadensfall rechtlich geltend machen.

Als Makler stehe ich an Ihrer Seite, falls es zu einem Absprung des Käufers kommen sollte. Ich weiß aber auch, dass von meinen betreuten Immobilien noch nie ein Käufer nach Unterzeichnung nicht gezahlt hat.

Lesen Sie hier mehr darüber, warum ein Hausverkauf mit Makler sinnvoll ist: Jetzt Beitrag lesen

Sichern Sie Ihren Immobilienverkauf mit meinen Leistungen ab:

  • Wertermittlung
  • Verkaufspreisermittlung
  • Exposé
  • Vermarktung
  • Netzwerk
  • Abwicklungsberatung
  • Unterlagen-Organisation
  • Interessenten-Filter
  • Besichtigungen
  • Termin-Begleitung
  • Objektübergabe
Sebastian Waerder bei der Wertermittlung

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Sprechen Sie mich unverbindlich an! Mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen berate ich Sie gern.

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“Wer das rundum sorglos Paket beim Immobilien Verkauf oder Kauf wünscht, ist bei Herrn Waerder an der richtigen Adresse.“

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