Einkommenssteuer beim Immobilienverkauf
Was gilt und wie Verluste vermeidbar werden
Eine Immobilie zu verkaufen, ist immer eine finanzielle Angelegenheit. Am Ende winkt idealerweise ein Gewinn für den Verkäufer. Aber: Es droht die sogenannte Spekulationssteuer. Ich erkläre, was es damit auf sich hat und was Sie bei einem Immobilienverkauf im Privatsektor beachten sollten.
Gewinn erwirtschaften: Spekulationssteuer ist Einkommenssteuer
Wer eine Immobilie verkauft, erwirtschaftet in der Regel Gewinn. Aus diesem Grund kann eine Einkommenssteuer fällig werden. Das betrifft den Verkauf von Häusern, Wohnungen und unbebauten Grundstücken. Ausnahmen gelten, wenn eine Eigennutzung vorliegt, also wenn Sie die Immobilie selbst bewohnt haben. Es gelten die Fristen Verkaufsjahr und 2 vorangegangene Kalenderjahre. Ebenso fällt keine Steuer an, wenn Sie ein vermietetes Objekt verkaufen, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 10 Jahre liegen. Und natürlich zahlen Sie keine Steuern, wenn aus dem Verkauf kein Gewinn erzielt wird.
Verkaufsgewinn besteuern
Wann die Spekulationssteuer fällig wird
Wenn Sie als Kapitalanleger eine Immobilie kaufen, nicht selbst nutzen und innerhalb von 10 Jahren wieder verkaufen, fällt die sogenannte Spekulationssteuer an. Die Spekulationsfrist beträgt also 10 Jahre. Wichtig ist: Es zählt das Datum im Kaufvertrag. Wenn Sie innerhalb der 10 Jahre verkaufen und mit dem Verkauf einen Gewinn erzielen, wird die Spekulationssteuer auf den Gewinn fällig.
Übrigens: Fällt die Steuer an, entspricht sie in der Höhe Ihrem Steuersatz bei der Einkommensteuer. Sie müssen dabei den Verkaufsgewinn zu Ihrem zu versteuernden Einkommen dazurechnen.
Musterrechnung
Kaufpreis der Immobilie vor weniger als 10 Jahren:
300.000 Euro
Erzielter Verkaufspreis der Immobilie heute:
420.000 Euro
Ermittlung des zu versteuernden Gewinns:
420.000 Euro minus 300.000 Euro minus 20.000 Euro (für Makler, Notar, Renovierung)
= 100.000 Euro Gewinn
Angenommener Einkommenssteuersatz 35%:
Spekulationssteuer = 100.000 € × 0,35 = 35.000 €
Der Verkäufer muss 35.000 € Spekulationssteuer zahlen.
Sie haben Fragen?
Ich bin für Sie da. In enger Zusammenarbeit mit einem Steuerberater prüfen wir Ihren Fall ganz individuell!